# Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher? | Kontainer

Auftragsverarbeiter, Verantwortlicher oder beides? Die Unterschiede sowie Checklisten für Vertrag und Kontrolle nach der DSGVO.

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*Sind Sie Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher? Oder vielleicht beides? Als Unternehmen können Sie durchaus beides sein. Erfahren Sie hier mehr über die Unterschiede …*

**Der Unterschied zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem**

Als Verantwortlicher entscheiden Sie über den Zweck der Verarbeitung und darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden.

Unternehmen können Dienstleister einsetzen, die personenbezogene Daten verarbeiten – zum Beispiel ein System, das die Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeitet.

Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher müssen einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der die Regeln und Rahmenbedingungen der Verarbeitung festlegt.

**Checkliste für Auftragsverarbeiter:**

- Denken Sie an einen klaren Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Verantwortlichen

- Die personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck als der Aufgabe verwendet werden, die Sie für den Verantwortlichen erfüllen

- Endet der Auftrag oder der zugrunde liegende Vertrag, müssen die personenbezogenen Daten gelöscht oder an den Verantwortlichen zurückgegeben werden

- Als Auftragsverarbeiter müssen Sie den Verantwortlichen dabei unterstützen, seine Pflichten nach der DSGVO zu erfüllen

- Sie müssen die Einhaltung der DSGVO dokumentieren, sodass die Nachweise geprüft werden können

**To-do-Liste, wenn Sie Verantwortlicher sind und Auftragsverarbeiter einsetzen:**

- Sie müssen sicherstellen, dass Sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung haben – lesen Sie hier mehr

- Sie benötigen einen schriftlichen, vollständigen und rechtskonformen Auftragsverarbeitungsvertrag

- Sie müssen alle Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter kontrollieren – in der Regel jährlich

**Um Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter zu kontrollieren, müssen Sie entweder:**

- Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter vor Ort prüfen

- Eine Erklärung von Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter anfordern, dass DSGVO und Auftragsverarbeitungsvertrag eingehalten werden

- Kontrolle und Überblick über die Datenerhebung bei Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter behalten

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