Sind Sie Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher? Oder vielleicht beides? Als Unternehmen können Sie durchaus beides sein. Erfahren Sie hier mehr über die Unterschiede …
Der Unterschied zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem
Als Verantwortlicher entscheiden Sie über den Zweck der Verarbeitung und darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Unternehmen können Dienstleister einsetzen, die personenbezogene Daten verarbeiten – zum Beispiel ein System, das die Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeitet.
Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher müssen einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der die Regeln und Rahmenbedingungen der Verarbeitung festlegt.
Checkliste für Auftragsverarbeiter:
- Denken Sie an einen klaren Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Verantwortlichen
- Die personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck als der Aufgabe verwendet werden, die Sie für den Verantwortlichen erfüllen
- Endet der Auftrag oder der zugrunde liegende Vertrag, müssen die personenbezogenen Daten gelöscht oder an den Verantwortlichen zurückgegeben werden
- Als Auftragsverarbeiter müssen Sie den Verantwortlichen dabei unterstützen, seine Pflichten nach der DSGVO zu erfüllen
- Sie müssen die Einhaltung der DSGVO dokumentieren, sodass die Nachweise geprüft werden können
To-do-Liste, wenn Sie Verantwortlicher sind und Auftragsverarbeiter einsetzen:
- Sie müssen sicherstellen, dass Sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung haben – lesen Sie hier mehr
- Sie benötigen einen schriftlichen, vollständigen und rechtskonformen Auftragsverarbeitungsvertrag
- Sie müssen alle Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter kontrollieren – in der Regel jährlich
Um Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter zu kontrollieren, müssen Sie entweder:
- Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter vor Ort prüfen
- Eine Erklärung von Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter anfordern, dass DSGVO und Auftragsverarbeitungsvertrag eingehalten werden
- Kontrolle und Überblick über die Datenerhebung bei Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter behalten
Lesen Sie hier mehr über MediaConsent.